
Online-Seminar: Hygieneanforderungen und Infektionsschutz in der Kita- und Schulverpflegung
Hygiene und Infektionsschutz tragen zur Lebensmittelsicherheit bei und basieren auf lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Zweck dieser Gesetze ist es, das Leben und die Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft zu schützen. Diese Ziele sollen mit Hilfe von Kenntnissen über eine gute Hygienepraxis und übertragbare Krankheiten sichergestellt werden.
In diesem kostenfreien Online-Seminar erhalten die Teilnehmenden fundiertes Wissen über Betriebs-, Personal-, Lebensmittel- und Prozesshygiene, zur Reinigung und Desinfektion sowie zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und die Pflichten für Beschäftigte in der Gemeinschaftsverpflegung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Zudem werden rechtliche Unterschiede zwischen Lebensmittelunternehmer und pädagogischem Kochen mit Kindern erläutert und praktische Tipps für das Kochen mit Kindern unter Berücksichtigung von Hygieneaspekten gegeben.
Übersicht
Termin | 7. Dezember 2023 |
Zeit | 15 bis 17 Uhr |
Ort | digital über Zoom Die Zugangsdaten zum Webseminar erhalten Sie etwa eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail. |
Technik | Sie benötigen einen Computer oder ein Tablet mit einem Lautsprecher oder Kopfhörer und eine stabile Internetverbindung. Gerne können Sie auch mit Kamera und Mikrofon teilnehmen. |
Kosten | kostenfrei, inkl. Unterlagen sowie Teilnahmebescheinigung |
Methoden | Vortrag, Präsentation mit interaktiven Elementen, Möglichkeit für konkrete Fragen und Erfahrungsaustausch |
Referentin | Dr. Sandra Eberling-Bender, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt |
Zielgruppen | Leitungen und pädagogisches Personal von Schulen, Horten und Kitas; Koch/Köchin, Küchenmeister*in, Hauswirtschaftliche Fachkraft, Verpflegungsmanager*in, interessierte Eltern |
Veranstalter | Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen |
Hinweis: Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Online-Seminar werden die gesetzlichen Anforderungen einer umfassenden Hygieneschulung, die gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 gefordert wird sowie die Folgebelehrung gemäß Paragraf 43 Absatz 4 des IfSG bestätigt.