
Bildungs- und Teilhabepaket: Neue Handlungsempfehlungen für mehr Teilhabe am Mittagessen in Kita und Schule
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen oder armutsbetroffenen Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen. Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita und Schule.
Doch längst nicht alle anspruchsberechtigten Familien nutzen diese Leistung. Unterschiedliche Hürden erschweren den Zugang und die Inanspruchnahme. Dabei ist das gemeinsame Mittagessen, neben der Energieversorgung und dem Einfluss auf die Gesundheit, ein wichtiger Bestandteil von Bildung, Betreuung und sozialer Teilhabe.
Vor dem Hintergrund des seit August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule hat das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die DigitalService GmbH des Bundes beauftragt, die Hürden für die Inanspruchnahme des kostenlosen Mittagessens im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu erörtern und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dabei lag der Fokus besonders auf Familien, die den Kinderzuschlag bekommen. Ziel ist es, die Inanspruchnahme des kostenlosen Mittagessens in Kita, Schule und Hort im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu erhöhen.
Sechs Handlungsfelder für Verbesserungen
Die entwickelten Lösungsansätze nehmen sowohl die Perspektive anspruchsberechtigter Familien als auch die Strukturen und Abläufe in den Verwaltungen in den Blick. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf sechs zentrale Handlungsfelder:
- Handlungsfeld 1 „Datenaustausch“: Ein digitalisierter und datenschutzkonformer Austausch durch vereinheitlichte Schnittstellen zwischen Behörden würden Familien bei der (Wieder-)Beantragung und Einreichung von Nachweisen entlasten.
- Handlungsfeld 2 „Information und Kommunikation“: Die Kommunikation mit und das Informieren der Anspruchsberechtigten über die Bildungs- und Teilhabeleistungen muss leichter zugänglich, verständlicher und einheitlicher werden.
- Handlungsfeld 3 „Antragstellung“: Familien erhalten durch eine Hauptleistung, bspw. den Kinderzuschlag, einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Wenn beide Leistungen zu einem gemeinsamen Antragsprozess zusammengefasst werden könnten, würde dies alle beteiligten Akteure entlasten.
- Handlungsfeld 4 „Digitalisierung der BuT-Verwaltungsprozesse“: Zentrale, bundesweit einheitliche, digitale Systeme sollen die BuT-Verwaltung vereinfachen und den Bürokratieaufwand reduzieren.
- Handlungsfeld 5 „Rechtliche Rahmenbedingungen für den BuT-Bezug verbessern“: Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen ist nötig, um den neuen Rahmenbedingungen (ausgelöst durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung) gerecht zu werden. Beispielsweise haben anspruchsberechtigte Kinder momentan keinen Zugang zu kostenfreiem Mittagessen in der Ferienbetreuung.
- Handlungsfeld 6 „Überlegungen zu strukturellen Lösungsansätzen“: Umfassendere und infrastrukturelle Fördermodelle könnten ein kostenfreies Mittagessen einfacher ermöglichen und zugleich den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Familien und Verwaltungen im Blick
Im Mittelpunkt der Empfehlungen stehen niedrigschwellige und transparente Antrags- und Nachweisverfahren sowie der Abbau von Bürokratie und die Gestaltung effizienter Verwaltungsprozesse. Dabei werden auch die Potenziale digitaler Lösungen berücksichtigt.
Für die Entwicklung der Empfehlungen führte der DigitalService unter anderem Interviews mit kommunalen BuT-Verwaltungen, Familienkassen und Jobcentern, Schulen und Schulverwaltungen, Speisenanbietenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Familien durch.
Die vollständigen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen stehen ab sofort zur freien Nutzung auf der neuen Projekt-Website des DigitalService zur Verfügung: www.but.digitalservice.dev
Quelle: DigitalService GmbH des Bundes: Wie kann die Nutzung des kostenlosen BuT-Mittagessens erhöht werden?