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© Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
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Aktualisierte DGE-Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung sowie neue lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen der DGE

Aktualisierte DGE-Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung

Im Oktober 2023 hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) die vor drei Jahren grundlegend überarbeiteten Auflagen nochmals aktualisiert. Eine zentrale Anpassung ist, dass pflanzliche Lebensmittel stärker in den Fokus genommen werden. Die grundlegenden Empfehlungen zur Gestaltung der Mahlzeiten wurden nur geringfügig angepasst. Einige Textabschnitte und Kriterien wurden sprachlich geschärft oder abgeändert, um die Verständlichkeit zu verbessern.

Stärkerer Blick auf pflanzliche Alternativen

Unser Ernährungsverhalten beeinflusst nicht nur unser Wohlbefinden, sondern hat auch Auswirkungen auf das Klima, die Artenvielfalt, unsere Gesundheit, das Tierwohl und viele weitere Aspekte. Auf dem Weg hin zu einer stärker pflanzenbasierten und damit klimafreundlicheren Ernährung gewinnen pflanzliche Alternativen zu tierischen Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung. Auch in der Gemeinschaftsverpflegung werden diese immer häufiger eingesetzt, beispielsweise Haferdrink in Desserts oder Tofu anstelle von Hackfleisch. Diese Veränderung wird im aktualisierten DGE-Qualitätsstandard nun verstärkt berücksichtigt. Im Kapitel „Der Speiseplan“ ist ein neues Kriterium hinzugekommen, welches besagt, dass die Basis eingesetzter Alternativen zu Fleisch, Fisch, Ei, Milch und Milchprodukten auf dem Speiseplan eindeutig benannt werden muss (z. B. „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“), um den Kindern und Jugendlichen eine transparente und bewusste Speisenauswahl zu ermöglichen. Des Weiteren wurde die Tabelle zu den geschätzten Treibhausgasemissionen bei der Produktion ausgewählter Lebensmittel in Kapitel 3 um pflanzliche Alternativen zu Fleisch sowie Milch und Milchprodukten erweitert. Verpflegungsverantwortliche können so die entsprechenden Klima-Fußabdrücke miteinander vergleichen und erhalten damit Unterstützung bei der Speiseplanung.

Sparsamer Einsatz von Zucker und süßenden Zutaten

Bei den Lebensmittelgruppen Obst, Milch und Milchprodukten sowie Getränken wurde sprachlich nachgeschärft: Der Abschnitt „ohne Zusatz von Zucker und Süßungsmitteln“ wurde ersetzt durch „ohne Zusatz von Zucker und sonstigen süßenden Zutaten“. Der Einsatz von Zucker und Alternativen wie Honig und Fruchtdicksäften sowie Süßungsmitteln wie z. B. Aspartam oder Zuckeraustauschstoffen soll möglichst gering sein. Statt des Zusatzes von Zucker oder sonstigen süßenden Zutaten reicht oftmals die Süße aus frischen oder tiefgekühlten Früchten.

Kriterien bei der Zubereitung

Die Kriterien „Warmhaltezeiten“ und „Warmhaltetemperaturen“ wurden an die aktualisierte zugrundeliegende DIN-Norm angepasst. Man spricht nun von Heißhaltezeiten und -temperaturen. Zudem gab es eine Änderung in den Vorgaben zur Heißhaltetemperatur: Statt 65 °C sollte diese nun mindestens
60 °C an allen Stellen der Speisen betragen. Die Norm empfiehlt für die Praxis jedoch einen Sicherheitsaufschlag von 5 °C.

Rückmeldungen zum Speiseangebot

Die Akzeptanz des Verpflegungsangebots der Kinder und Jugendlichen ist entscheidend. Denn ihnen muss das Essen und Trinken in der Kita oder Schule schmecken und auch ihre Wünsche müssen berücksichtigt werden. Damit Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, Lob, Anerkennung, Wünsche, Anregungen und Kritik zur Verpflegung zu äußern, ist ein Kriterium für das Lob- und Beschwerdemanagement hinzugekommen: Rückmeldungen zum Speiseangebot werden regelmäßig eingeholt, ausgewertet und Maßnahmen abgeleitet.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Verpflegung (Kapitel 6)

Dieses Kapitel wurde sprachlich angepasst und die aufgeführten Rechtsgrundlagen wurden, wenn nötig durch aktualisierte Fassungen ersetzt oder ergänzt. Ganz neu wurde die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV), die die Auslobung von Bio-Lebensmitteln auf dem Speiseplan regelt, hinzugefügt. Ebenso verschafft eine neue Tabelle einen Überblick über kennzeichnungspflichtige Lebensmittelzusatzstoffe und bildet entsprechende Kennzeichnungsvorgaben ab. Darüber hinaus wurden zwei neue Unterkapitel zu den Themen „Produkthaftung und Rückstellproben“ sowie „Abfallmanagement und Mehrwegpflicht“ aufgenommen.
In Letzterem sind u. a. Informationen zur seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht zu finden.

Mehr Informationen zu den Änderungen finden Sie hier:

Aktualisierungen DGE-Qualitätsstandard Kitaverpflegung

Aktualisierungen DGE-Qualitätsstandard Schulverpflegung

Die aktualisierten DGE-Qualitätsstandards können beim DGE-Medienservice kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden:

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in der Kita

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in der Schule

weitere Arbeitshilfen:

Zur Überprüfung der aktuellen Verpflegungssituation und Ableitung sinnvoller Maßnahmen zur Verbesserung dienen folgende Checklisten der DGE. Zudem geben sie eine Übersicht über alle Kriterien der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Aktualisierte Checkliste für Kitas

Aktualisierte Checkliste für Schulen

Eine gute Übersicht der Lebensmittelqualitäten und -häufigkeiten für ein gesundheitsförderndes und nachhaltigeres Mittagessen bzw. eines Frühstücks oder einer Zwischenmahlzeit an fünf aufeinanderfolgenden Verpflegungstagen bilden die folgenden Poster der DGE ab.

Poster Mittagsverpflegung in Kitas

Poster Frühstück und Zwischenverpflegung in Kitas

Poster Mittagsverpflegung in Schulen

Poster Frühstück und Zwischenverpflegung in Schulen

Gut essen und trinken – neue lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen der DGE

Die neuen DGE-Ernährungsempfehlungen – auch food-based dietary guidelines, kurz FBDG genannt –bestehen aus den elf DGE-Empfehlungen „Gut essen und trinken“, die die 10 Regeln der DGE ablösen sowie dem neuen DGE-Ernährungskreis und gelten für gesunde Erwachsene im Alter von 18 bis 65 Jahren, die sich mit einer Mischkost inkl. Fleisch und Fisch ernähren.

Die wissenschaftlichen Grundlagen für die Empfehlungen wurden von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen (Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaften etc.) erarbeitet und mithilfe eines neu entwickelten mathematischen Optimierungsmodells berechnet. Neben Gesundheitsaspekten und der Deckung des Energie- und Nährstoffbedarfs sind nun gleichzeitig auch Aspekte wie Nachhaltigkeit, Umweltbelastung sowie die in Deutschland üblichen Verzehrgewohnheiten berücksichtigt worden. Ein weiterer Schwerpunkt in der aktuellen Ableitung liegt darin, den Verzehr von Lebensmittelgruppen zu reduzieren, die mit der Entstehung von ernährungsmitbedingten Krankheiten verbunden sind. Die Basis der FBDG sind also Berechnungen aus denen sich Mengenempfehlungen für Lebensmittelgruppen, die sowohl der Gesundheit als auch der Nachhaltigkeit zuträglich sind, ergeben. Anschließend leitete die DGE gut verständliche und alltagsnahe Botschaften aus den berechneten Mengenempfehlungen ab. Anschaulich abgebildet werden sie im neuen DGE-Ernährungskreis.

Wer sich überwiegend von Obst und Gemüse, Vollkorngetreide, Hülsenfrüchten sowie Nüssen und pflanzlichen Ölen ernährt, schützt nicht nur seine Gesundheit, sondern schont dabei die Ressourcen der Erde. Dazu gehört auch, Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die neuen Empfehlungen zeigen somit einen Weg, den Verzehr von pflanzlichen Lebensmitteln zu steigern, den von tierischen Lebensmitteln zu senken und dabei gleichzeitig Gesundheit und Umwelt zu schützen.

Was hat sich konkret geändert?

Eine gesundheitsfördernde und ökologisch nachhaltigere Ernährung besteht zu mehr als drei Vierteln aus pflanzlichen Lebensmitteln und zu knapp einem Viertel aus tierischen Lebensmitteln.

Bisheriger DGE-Ernährungskreis © DGE

Neuer DGE-Ernährungskreis © DGE

Die überarbeiteten Empfehlungen berücksichtigen beispielsweise täglich zwei Portionen Milch und Milchprodukte, eine Portion weniger als bei den vorherigen Empfehlungen. Zudem ist es ausreichend, wöchentlich maximal 300 Gramm Fleisch und Wurst sowie ein Ei, zum Beispiel in Form eines Frühstückseis, zu essen. Verarbeitete Eier in beispielsweise Nudeln oder Backwaren können hinzukommen. Beim Fisch bleibt es bei ein bis zwei Portionen wöchentlich. Pflanzliche Lebensmittel werden nun in den DGE-Empfehlungen noch stärker als bisher betont: Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Linsen sowie Nüsse werden mit einer eigenen Empfehlung/Gruppe stärker hervorgehoben. Die Empfehlungen sehen vor, die täglichen fünf Portionen Obst und Gemüse mit einer Portion Nüsse pro Tag zu ergänzen und mindestens einer Portion Hülsenfrüchte pro Woche. Obst und Gemüse stellen damit auch weiterhin die mengenmäßig wichtigste Gruppe dar. Die Empfehlung, fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag zu essen, bleibt. Allerdings entfallen die ergänzenden einzelnen Portionsangaben von drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst.

Bei Getreideprodukten ist nach wie vor Vollkorn die beste Wahl, bei Fetten und Ölen sind es hochwertige pflanzliche Öle. Die Empfehlung, 1,5 Liter Wasser oder andere kalorienfreie Getränke am Tag zu trinken, ist geblieben. Süßigkeiten, salzige Snacks, Alkohol und fettreiche Gerichte sind für eine ausgewogene Ernährung nicht notwendig, dürfen aber auch mal sein. Unabhängig von der Lebensmittelwahl sind genussvolles Essen, ausreichend Bewegung und ein Blick aufs Gewicht wesentliche Bestandteile eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Lebensstils.

Die folgende Tabelle gibt einen guten Überblick über die Änderungen der DGE-Empfehlungen.

Tabelle 1: Änderungen der DGE-Empfehlungen

DGE-EmpfehlungenBisherNeu
Obst und Gemüse – viel und bunttäglich mind. 5 Portionen
(2 Portionen Obst und 3 Portionen Gemüse = 550 g)
täglich mind. 5 Portionen (550 g)
Hülsenfrüchte und Nüsse regelmäßig essenwar Teil der Gruppe „Obst und Gemüse“täglich mind. 1 Portion Nüsse (25 g),
wöchentlich mind. 1 Portion Hülsenfrüchte (125 g)
Milch und Milchprodukte jeden Tagtäglich 3 Portionen (700 g)täglich 2 Portionen (bis zu 500 g)
Fleisch und Wurst – weniger ist mehrwöchentlich bis zu 300-600 gwöchentlich bis zu 300 g
Süßes, Salziges und Fettiges – besser stehen lassenmaximal 8 Energieprozentkeine Mengenangaben


Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), eigene Darstellung

Die neuen DGE-Empfehlungen „Gut essen und trinken “ zeigen eine Idealsituation auf. Bereits kleine Veränderungen in der täglichen Ernährung sind schon ein Schritt in die richtige Richtung – hin zu einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Ernährung.

Auch die zuletzt im Oktober 2023 aktualisierten DGE-Qualitätsstandards stimmen im Grundsatz mit den neuen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen überein und können von Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie und -verpflegung sowie Caterern weiter eingesetzt werden.

Materialien finden Sie im DGE-Medienshop, es werden nach und nach weitere hinzukommen. Die dreidimensionale DGE-Lebensmittelpyramide wird vorerst als Beratermodell beibehalten. Sie zählt aber nicht mehr zu den offiziellen FBDG, ihre Anpassung erfolgt in einem der nächsten Schritte.

Weitere Informationen unter www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/

Ausgewählte Fragen und Antworten zu den neuen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen (FBDG), welche weiterhin erweitert werden, sind hier zu finden: www.dge.de/gesunde-ernaehrung/faq/lebensmittelbezogene-ernaehrungsempfehlungen-dge/

Deutsche Gesellschaft für Ernährung

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) ist die für Deutschland zuständige Fachgesellschaft im Bereich Ernährung und erarbeitet ernährungswissenschaftliche Empfehlungen. Sie arbeitet neutral, unabhängig und transparent. Mehr unter www.dge.de